Die Klägerin, die Bundesbahn-Versicherungsanstalt, zahlt seit dem 1. Juli 1963 den Hinterbliebenen des am 17. Juli 1963 bei einem Arbeitsunfall im Fuhrunternehmen des Beklagten tödlich verunglückten damals 61-Jährigen Oberzugschaffners J. L. Witwen- bzw. Waisenrente. Gestützt auf §
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