OLG Brandenburg - Urteil vom 21.10.2020
4 U 143/19
Normen:
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 281; BGB § 437 Nr. 2; BGB § 440;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 23.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 235/18

Schadensersatz aus einem MietkaufvertragMietkaufvertrag über einen gebrauchten ForstschlepperFreizeichnung eines Leasinggebers von seinen Gewährleistungspflichten gegenüber dem LeasingnehmerGleichzeitige Abtretung der kaufvertraglichen Gewährleistungsansprüche gegen den LieferantenWirksamkeit eines Rücktritts vom Vertrag

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.10.2020 - Aktenzeichen 4 U 143/19

DRsp Nr. 2021/40

Schadensersatz aus einem Mietkaufvertrag Mietkaufvertrag über einen gebrauchten Forstschlepper Freizeichnung eines Leasinggebers von seinen Gewährleistungspflichten gegenüber dem Leasingnehmer Gleichzeitige Abtretung der kaufvertraglichen Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten Wirksamkeit eines Rücktritts vom Vertrag

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 23. August 2019 - Az. 1 O 235/18 (2) - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil sowie die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

BGB § 280 Abs. 1; BGB § 281; BGB § 437 Nr. 2; BGB § 440;

Gründe:

I.

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 30.940,12 € aus einem Mietkaufvertrag in Anspruch.