Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 23. August 2019 - Az.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil sowie die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 30.940,12 € aus einem Mietkaufvertrag in Anspruch.
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