Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. November 2022 -
Der Beklagte zu 1 wird verurteilt, an den Kläger 935.500,00 EUR (in Worten: Neunhundertfünfunddreißigtausendfünfhundert und 0/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 9.4.2022 sowie weitere 582.977,84 EUR (in Worten: Fünfhundertzweiundachtzigtausendneunhundertsiebenundsiebzig und 84/100 Euro) und 30.026,59 EUR (in Worten: Dreißigtausendsechsundzwanzig und 59/100 Euro) jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 26.4.2022 zu zahlen.
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