Die Parteien streiten um Vergütungs- und Urlaubsansprüche.
Die im Jahre 1955 geborene ledige Klägerin ist seit dem 15.11.1993 mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit einer vollbeschäftigten Angestellten bei der Beklagten tätig. Sie ist Studentin und nach §
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