LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 22.11.2010
6 Sa 129/10
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; BGB § 612;
Vorinstanzen:
ArbG Magdeburg, vom 23.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 1421/09

Unbegründete Klage auf Mehrarbeitsvergütung bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitnehmerin zur Duldung von Mehrarbeit im Rahmen einer Vertrauensarbeitszeitregelung

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.11.2010 - Aktenzeichen 6 Sa 129/10

DRsp Nr. 2011/7035

Unbegründete Klage auf Mehrarbeitsvergütung bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitnehmerin zur Duldung von Mehrarbeit im Rahmen einer Vertrauensarbeitszeitregelung

1. Die Arbeitnehmerin, die Vergütung von Mehrarbeit fordert, muss im Einzelnen darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten sie über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat und dass die behauptete Mehrarbeit aufgrund ausdrücklicher Anordnung, Billigung oder zumindest Duldung seitens der Arbeitgeberin erfolgt ist. 2. Bei einer einvernehmlich ausgeübten Arbeitsorganisation, die sich mit dem Begriff "Vertrauensarbeitszeit" charakterisieren lässt, kann aus der Kenntnisnahme der von den Beschäftigten selbst erstellten Schichtpläne durch den Geschäftsführer der Arbeitgeberin nicht abgeleitet werden, dass der Geschäftsführer aufgebaute Überstunden duldet, die durch Gleit- und Tauschzeiten kurzfristig nicht ausgeglichen werden können, wenn aufgrund des regelmäßigen Personalbestands nicht erkennbar ist, dass die Personalausstattung auch unter Berücksichtigung von Vor- und Nacharbeitszeiten regelmäßig nicht ausgereicht hat, um die Schichtplaneinteilung so zu gestalten, dass pro Monat keine Mehrarbeit anfällt.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 23.03.2010 - 9 Ca1421/09 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.