LAG Nürnberg - Urteil vom 17.12.2010
4 Sa 333/10
Normen:
ZPO § 301; KSchG § 4 S. 1; ArbGG § 64 Abs. 5 S. 1; ZPO § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 7; ZPO § 538 Abs. 2 S. 3;
Fundstellen:
DB 2011, 248
Vorinstanzen:
ArbG Nürnberg, vom 06.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 9/09

Unzulässiges Teilurteil im Kündigungsschutzprozess um mehrere Kündigungen; Aufhebung des Ersturteils und Zurückverweisung bei fehlender Erörterung weiterer Kündigung mit früherem Entlassungstermin

LAG Nürnberg, Urteil vom 17.12.2010 - Aktenzeichen 4 Sa 333/10

DRsp Nr. 2011/1072

Unzulässiges Teilurteil im Kündigungsschutzprozess um mehrere Kündigungen; Aufhebung des Ersturteils und Zurückverweisung bei fehlender Erörterung weiterer Kündigung mit früherem Entlassungstermin

Der Erlass eines Teilurteils in einem Kündigungsschutzprozess über eine von mehreren Kündigungen, die zwar zeitlich vor einer weiteren Kündigung ausgesprochen worden ist, jedoch zu einem späteren Entlassungstermin das Arbeitsverhältnis beenden soll, ist unzulässig. Befasst sich das Erstgericht auch in den Gründen seiner Entscheidung nicht mit der weiteren Kündigung zu dem früheren Entlassungstermin, ist das Ersturteil aufzuheben und der Rechtsstreit an das Erstgericht zurückzuverweisen.

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 06.11.2009, Az.: 10 Ca 9/09, aufgehoben.

2. Der Rechtsstreit wird an das Arbeitsgericht Nürnberg zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - zurückverwiesen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 301; KSchG § 4 S. 1; ArbGG § 64 Abs. 5 S. 1; ZPO § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 7; ZPO § 538 Abs. 2 S. 3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die Arbeitgeberkündigungen vom 30.12.2008 und 07.04.2009 sowie um Annahmeverzugslohn.