LAG Niedersachsen - Urteil vom 18.12.2023
4 Sa 166/23
Normen:
BGB § 615; IfSG § 20a;
Vorinstanzen:
ArbG Stade, vom 12.01.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 246/22

Unzumutbarkeit der Beschäftigung einer Person in einer Einrichtung i.S.d. § 20a Abs. 1 Satz 1 IfSG aus Arbeitgebersicht bei fehlender Beibringung eines Nachweises nach § 20a Abs. 2 IfSG

LAG Niedersachsen, Urteil vom 18.12.2023 - Aktenzeichen 4 Sa 166/23

DRsp Nr. 2024/2323

Unzumutbarkeit der Beschäftigung einer Person in einer Einrichtung i.S.d. § 20a Abs. 1 Satz 1 IfSG aus Arbeitgebersicht bei fehlender Beibringung eines Nachweises nach § 20a Abs. 2 IfSG

Einem Arbeitgeber, der eine Einrichtung iSd. § 20a Abs. 1 Satz 1 IfSG betreibt, kann es unzumutbar sein, eine Person zu beschäftigen, welche keinen Nachweis nach § 20a Abs. 2 IfSG vorlegt.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stade vom 12.01.2023 - 1 Ca 246/22 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 615; IfSG § 20a;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Annahmeverzugslohnansprüche bzw. Vergütung für die Zeit vom 14.03.2022 bis zum 31.12.2022.

Der Kläger ist bei der Beklagten unter Berücksichtigung eines Betriebsübergangs seit dem 01.06.2019 als Pflegefachkraft im Seniorenzentrum P.J. mit einem Bruttomonatsgehalt iHv. zuletzt 2.906,21 € auf der Grundlage des Arbeitsvertrags vom 22.05.2019 (Anlage K1 zur Klageschrift, Blatt 5 ff. der Akte) beschäftigt.

Der Kläger ist bei der Beklagten unter Berücksichtigung eines Betriebsübergangs seit dem 01.06.2019 als Pflegefachkraft im Seniorenzentrum P.J. mit einem Bruttomonatsgehalt iHv. zuletzt 2.906,21 € auf der Grundlage des Arbeitsvertrags vom 22.05.2019 (Anlage K1 zur Klageschrift, Blatt 5 ff. der Akte) beschäftigt.

1. 2. 3. 4. 1. 2.