Verfassungsmäßigkeit der Haftung des Arbeitgebers für die Kirchenlohnsteuer seiner Arbeitnehmer
BVerfG, Beschluss vom 17.02.1977 - Aktenzeichen 1 BvR 3/76
DRsp Nr. 2002/14695
Verfassungsmäßigkeit der Haftung des Arbeitgebers für die Kirchenlohnsteuer seiner Arbeitnehmer
Die auf gesetzlicher Grundlage beruhende Verpflichtung des Beschwerdeführers, für seine Arbeitnehmer die Kirchenlohnsteuer einzubehalten und abzuführen, sowie seine entsprechend § 38 Abs. 3EStG 1969 bestehende Haftung bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung verletzen keine Grundrechte des Beschwerdeführers.