Verfassungsmäßigkeit der Haftung des Arbeitgebers für die Kirchenlohnsteuer seiner Arbeitnehmer
BVerfG, Beschluss vom 17.02.1977 - Aktenzeichen 1 BvR 343/74
DRsp Nr. 2002/14696
Verfassungsmäßigkeit der Haftung des Arbeitgebers für die Kirchenlohnsteuer seiner Arbeitnehmer
1. Die auf gesetzlicher Grundlage beruhende Verpflichtung des Beschwerdeführers, für seine Arbeitnehmer die Kirchenlohnsteuer einzubehalten und abzuführen, sowie seine entsprechend § 38 Abs. 3EStG 1969 bestehende Haftung bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung verletzen keine Grundrechte des Beschwerdeführers.2. Das gilt auch für den Fall, daß der Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Aushilfskräften die Pauschalbesteuerung wählt und sodann seinerseits als Schuldner für die durch die Lohnzahlung an seine Arbeitnehmer ausgelöste Lohn- und Lohnkirchensteuer behandelt wird.