A.
Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen die Nichtzulassung des Beschwerdeführers zu 2) als Prozeßbevollmächtigter des Beschwerdeführers zu 1) in einem Arbeitsrechtsstreit erster Instanz, dessen Streitwert unter 300 DM liegt.
I.
1. Das Arbeitsgerichtsgesetz vom 3. September 1953 (BGBl. I S. 1267) - ArbGG - bestimmt in seinen §§ 11 und 11a :
§ 11 Prozeßvertretung
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