LG Köln, vom 10.12.1971 - Vorinstanzaktenzeichen 37 Qs OWi 627/71
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
BVerfG, Beschluß vom 16.11.1972 - Aktenzeichen 2 BvR 21/72
DRsp Nr. 1994/2826
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
1. Wer eine ständige Wohnung hat und diese nur vorübergehend nicht benutzt, braucht für diese Zeit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen.2. Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene vor Erlaß des Bußgeldbescheides zu der Beschuldigung polizeilich vernommen worden ist.