LAG Niedersachsen - Urteil vom 12.10.2022
8 Sa 123/22
Normen:
BGB § 139;
Fundstellen:
ArbRB 2023, 105
DB 2023, 1223
EzA-SD 2023, 9
NZA-RR 2023, 68
Vorinstanzen:
ArbG Verden, vom 21.12.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 290/21

Vertragsbedingungen als Allgemeine GeschäftsbedingungenRückzahlung von WeiterbildungskostenAngemessenheit einer vollständigen Rückzahlung von WeiterbildungskostenTeilnichtigkeit einer Vertragsklausel

LAG Niedersachsen, Urteil vom 12.10.2022 - Aktenzeichen 8 Sa 123/22

DRsp Nr. 2022/17955

Vertragsbedingungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen Rückzahlung von Weiterbildungskosten Angemessenheit einer vollständigen Rückzahlung von Weiterbildungskosten Teilnichtigkeit einer Vertragsklausel

1. Die Parteien können im Rahmen einer Fort-/Weiterbildungsvereinbarung wirksam regeln, dass die bis dahin angefallenen Leistungen des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer zu erstatten sind, wenn dieser auf eigenen Wunsch oder aus eigenem Verschulden die Anmeldung bis zum Beginn der Fortbildungsmaßnahme zurückzieht oder während der laufenden Maßnahme aus derselben ausscheidet und das Ausscheiden nicht aus berechtigten personenbedingten Gründen erfolgt. 2. Der Umstand, dass für solche Fälle eine unbedingte und vollständige Rückzahlungsverpflichtung vereinbart wird, dem Arbeitnehmer somit nicht die Möglichkeit eingeräumt wird, seine Rückzahlungsverpflichtung durch eine nachfolgende Arbeitsleistung "abzuarbeiten", begegnet keinen durchgreifenden Bedenken. 3. Ob die abgebrochene Fortbildungsmaßnahme für den Arbeitnehmer im Rahmen eines neu begründeten Arbeitsverhältnisses einen Vorteil bedeutet, ist für die Beurteilung der Wirksamkeit der Rückzahlungsvereinbarung nicht von Bedeutung.