EuGH - Urteil vom 15.07.2010
Rs. C-271/08
Normen:
BetrAVG § 1; BetrAVG § 1a; BetrAVG § 17; Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. L 209, S. 1) Art. 8; Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 (ABl. L 134, S. 114) Art. 20;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats durch Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer des kommunalen öffentlichen Dienstes; Direktvergabe von Verträgen ohne unionsweite Ausschreibung an Versorgungsträger; Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland

EuGH, Urteil vom 15.07.2010 - Aktenzeichen Rs. C-271/08

DRsp Nr. 2010/13528

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats durch Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer des kommunalen öffentlichen Dienstes; Direktvergabe von Verträgen ohne unionsweite Ausschreibung an Versorgungsträger; Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland

Ein Mitgliedstaat [hier: Bundesrepublik Deutschland] hat seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/50/EWG bzw. der Richtlinie 2004/18/EG verletzt, wenn er Verträge über Dienstleistungen der betrieblichen Altersversorgung im Jahr 2004 durch kommunale Behörden oder Betriebe, die damals mehr als 4 505 Beschäftigte hatten, im Jahr 2005 durch kommunale Behörden oder Betriebe, die damals mehr als 3 133 Beschäftigte hatten, und in den Jahren 2006 und 2007 durch kommunale Behörden oder Betriebe, die damals mehr als 2 402 Beschäftigte hatten, ohne Ausschreibung auf der Ebene der Europäischen Union direkt an in § 6 des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst genannte Einrichtungen oder Unternehmen vergeben hat.

Tenor: