Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.04.2021 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen, krankheitsbedingten Kündigung.
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