OLG Brandenburg - Urteil vom 14.10.2020
4 U 229/19
Normen:
BGB § 812 Abs. 1; ZPO § 767; BGB § 242; BGB § 826;
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 12.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 74/19

Voraussetzungen einer NichtleistungskondiktionVermögensverschiebung infolge einer Zwangsvollstreckung kraft Hoheitsaktes durch Pfändungsbeschluss und ÜberweisungsbeschlussAngebliches Erschleichen einer RestschuldbefreiungErteilung einer Restschuldbefreiung durch den High Court of Justice in London

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.10.2020 - Aktenzeichen 4 U 229/19

DRsp Nr. 2021/42

Voraussetzungen einer Nichtleistungskondiktion Vermögensverschiebung infolge einer Zwangsvollstreckung kraft Hoheitsaktes durch Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss Angebliches Erschleichen einer Restschuldbefreiung Erteilung einer Restschuldbefreiung durch den High Court of Justice in London

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 12.12.2019 - Az.: 4 O 74/19 - unter Abweisung der Klage wegen der weitergehenden Zinsansprüche teilweise abgeändert in den Ziffern 1. und 2. des Tenors wie folgt neu gefasst:

1. Der Beklagte zu 1. wird verurteilt, an die Klägerin 47.545,08 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.07.2018 zu zahlen.

2. Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, an die Klägerin 10.710,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.07.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Beklagte zu 1. zu 81 % und die Beklagte zu 2. zu 19 % zu tragen.