Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 2.6.2016 -
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
3.Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar
I.
Der Kläger klagt als gewerblich tätiger Inkassounternehmer aus angeblich abgetretenem Recht des Drittwiderbeklagten. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, weil der Kläger, der keine Erlaubnis nach dem
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf das Urteil des Landgerichts (Bl. 321 ff. GA) und die im Berufungsverfahren gewechselten Schriftsätze Bezug genommen.
II.
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