LAG Baden-Württemberg - Urteil - 30.04.1975 - 3 Sa 98/74 , vom - Vorinstanzaktenzeichen
Wirkungen eines Beschäftigungsverbots, das nach Abschluss des Arbeitsvertrages und Aufnahme der Arbeit eintritt
BAG, Urteil vom 13.01.1977 - Aktenzeichen 2 AZR 423/75
DRsp Nr. 2000/10259
Wirkungen eines Beschäftigungsverbots, das nach Abschluss des Arbeitsvertrages und Aufnahme der Arbeit eintritt
"1. Nach § 19 Abs. 1AFG ist nur die Ausübung einer Beschäftigung durch Ausländer nicht aber auch der Abschluss eines Arbeitsvertrages genehmigungspflichtig.2. Ein nach Abschluss des Arbeitsvertrages und Aufnahme der Arbeit eintretendes Beschäftigungsverbot nach § 19 Abs. 1AFG führt nicht zur Nichtigkeit des Arbeitsvertrages. Das Arbeitsverhältnis kann dann vielmehr regelmäßig nur durch Kündigung beendet werden.3. Ob der Arbeitgeber nach Ablauf der Arbeitserlaubnis zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung berechtigt ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab; insbesondere davon, ob der Arbeitgeber den Arbeitsplatz sofort neu besetzen muss."