BAG - Urteil vom 13.01.1977
2 AZR 423/75
Normen:
AFG § 19 ; BGB § 134, § 275, § 626 ;
Fundstellen:
AP Nr. 2 zu § 19 AFG
ARST 1977, 119
AuR 1977, 253
BAGE 29, 1
BB 1977, 596
DB 1977, 917
EzA § 19 AFG Nr. 2
GewArch 1977, 347
JR 1978, 325
MDR 1977, 610
NJW 1977, 1023
RdA 1977, 128
SAE 1978, 257
WM 1977, 959
Vorinstanzen:
LAG Baden-Württemberg - Urteil - 30.04.1975 - 3 Sa 98/74 , vom - Vorinstanzaktenzeichen

Wirkungen eines Beschäftigungsverbots, das nach Abschluss des Arbeitsvertrages und Aufnahme der Arbeit eintritt

BAG, Urteil vom 13.01.1977 - Aktenzeichen 2 AZR 423/75

DRsp Nr. 2000/10259

Wirkungen eines Beschäftigungsverbots, das nach Abschluss des Arbeitsvertrages und Aufnahme der Arbeit eintritt

"1. Nach § 19 Abs. 1 AFG ist nur die Ausübung einer Beschäftigung durch Ausländer nicht aber auch der Abschluss eines Arbeitsvertrages genehmigungspflichtig. 2. Ein nach Abschluss des Arbeitsvertrages und Aufnahme der Arbeit eintretendes Beschäftigungsverbot nach § 19 Abs. 1 AFG führt nicht zur Nichtigkeit des Arbeitsvertrages. Das Arbeitsverhältnis kann dann vielmehr regelmäßig nur durch Kündigung beendet werden. 3. Ob der Arbeitgeber nach Ablauf der Arbeitserlaubnis zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung berechtigt ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab; insbesondere davon, ob der Arbeitgeber den Arbeitsplatz sofort neu besetzen muss."

Normenkette:

AFG § 19 ; BGB § 134, § 275, § 626 ;

Tatbestand: