Die Beschwerden der Beteiligten zu 2. und 3. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Siegen vom 24.06.2014-
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten über die Unwirksamkeit der in der Zeit vom 03.09.2013 - 06.09.2013 durchgeführten Betriebsratswahl.
Die Antragstellerin, die D Gewerkschaft Metall (im Folgenden: DGM) betreibt die Anfechtung der Wahl des zu 2. beteiligten 15-köpfigen Betriebsrates (im Folgenden: Betriebsrat), der bei der Beteiligten zu 3. (im Folgenden: Arbeitgeberin) in der Zeit vom 03. - 06.09.2013 gewählt wurde.
Die Wahl des Betriebsrates im September 2013 war notwendig geworden, da die vorherige, in der Zeit vom 08. - 11.03.2010 durchgeführte Betriebsratswahl letztinstanzlich vom Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 15.05.2013 - 7 ABR 40/11 - für unwirksam erklärt worden war.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|