LAG Niedersachsen - Urteil vom 03.12.2010
16 Sa 189/10
Normen:
TVÜ-L § 10 S. 2; TVÜ-L § 18;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 01.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 577/09

Zulage für vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach Übergangsrecht

LAG Niedersachsen, Urteil vom 03.12.2010 - Aktenzeichen 16 Sa 189/10

DRsp Nr. 2011/4089

Zulage für vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach Übergangsrecht

1. § 10 Satz 2 TVÜ-L ist nicht über den 31. Oktober 2008 hinaus unbefristet anzuwenden; das widerspricht dem Wortlaut der Regelung. 2. Der eindeutige Wortlaut des § 10 Satz 2 TVÜ-L enthält die Bestimmung eines Stichtages, ab dem die Regelungen des TV-L über die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit Anwendung finden sollen; Anhaltspunkte dafür, dass die Tarifvertragsparteien nach ihrem wirklichen Willen keine Stichtagsregelung oder eine andere gewollt hätten, sind weder dem § 10 TVÜ-L noch anderen Bestimmungen des Tarifvertrages zu entnehmen.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 01. Dezember 2009, Az. 10 Ca 577/09 Ö, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVÜ-L § 10 S. 2; TVÜ-L § 18;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Höhe einer Zulage für vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach §§ 10, 18 des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (im Folgenden: TVÜ-L).