1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 18.07.2008, Az:
2. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.465,36 EUR festgesetzt.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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