I. Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 05.10.2016 -
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen. In der Hauptsache streiten sie um Zahlungsansprüche.
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