Bei Ausschluss der Teilrückgabe einer Gewährleistungsbürgschaft in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Sicherheitsabrede unwirksam
BGH, Urt. v. 26.03.2015 - VII ZR 92/14 IBR 2015,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche die Rückgabe der Bürgschaft insgesamt davon abhängig macht, dass der Sicherungszweck vollständig erloschen ist und eine vorherige Teilrückgabe nicht vorsieht, mit dem AGB-Recht vereinbar ist.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
"Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers eines Bauvertrags enthaltene Klausel über eine Gewährleistungsbürgschaft "Die Bürgschaft ist zurückzugeben, wenn alle unter die Gewährleistungsfrist fallenden Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können" benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist daher unwirksam."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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