§ 158 Abs. 1, §§ 631-633 BGB

Zur Kostentragungspflicht von Mängeluntersuchungen bei unberechtigter Mängelrüge

OLG Koblenz, Beschl. v. 04.03.2015 - 3 U 1042/14 IBR 2015, 302

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob ein Auftragnehmer Anspruch auf Kostenersatz für eine Mängeluntersuchung gegenüber dem Auftraggeber hat, wenn der Mängeluntersuchung eine unberechtigte Mängelrüge zugrunde liegt.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"Rügt der Auftraggeber Mängel und erklärt der Auftragnehmer daraufhin, dass er die Kosten für die örtliche Überprüfung in Rechnung stellen wird, sollten die gerügten Mängel nicht vorhanden sein, hat der Auftraggeber die Kosten für die Überprüfung zu zahlen, wenn sich die Mängelrüge als unberechtigt erweist."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: