§§ 254, 633 Abs. 2, 634 Nr. 4 BGB

Zurechnungszusammenhang zwischen Werkmangel und Wasserschaden bei längerer Abwesenheit des Inhabers einer unbewohnten Wohnung

BGH, Urt. v. 25.01.2018 - VII ZR 74/15 IBR 2018, 198 = NZBau 2018, 212

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

wann ein Werkmangel kausal für einen Wasserschaden bei längerer Abwesenheit des Inhabers der Wohnung ist.

II. Das Urteil kann in folgenden Leitsätzen zusammengefasst werden (Leitsätze von der Redaktion der NZBau):

1.

Ein Dichtungsmangel an einem Heizungs- und Warmwassergerät kann für große Wasserschäden adäquat kausal sein. Kontrollversäumnisse des Eigentümers der beschädigten Immobilie stellen den Zurechnungszusammenhang zwischen dem Dichtungsmangel und dem Wasserschaden nicht infrage.

2.

Von der einen Mitverschuldensabzug rechtfertigenden Verletzung einer Obliegenheit kann nur ausgegangen werden, wenn der Geschädigte unter Verstoß gegen Treu und Glauben diejenigen zumutbaren Maßnahmen unterlässt, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Mensch nach Lage der Dinge ergreifen würde, um Schaden von sich abzuwenden oder zu mindern. Welche Maßnahmen zur Verhinderung eines Wasserschadens danach ein Eigentümer einer unbewohnten Wohnung bei einer längeren Abwesenheit zu treffen hat, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

3.