Zu §§ 307 Abs. 1, 632a Abs. 3 BGBAllgemeine Geschäftsbedingungen dürfen nicht gegen das Transparenzgebot verstoßen
BGH, Urt. v. 18.11.2012 -
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
ob eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmers enthaltene Klausel, die isoliert die Fälligkeit und die Höhe der ersten Abschlagszahlung in einem Werkvertrag mit einem Verbraucher regelt, ohne auf die nach § 632a Abs. 3 BGB gesetzlich geschuldete Sicherheitsleistung des Unternehmers einzugehen, wirksam ist.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:
"Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens enthaltene Klausel, die isoliert die Fälligkeit und die Höhe der ersten Abschlagszahlung in einem Werkvertrag mit einem Verbraucher über die Errichtung oder den Umbau eines Hauses regelt (hier 7 % Auftragssumme nach Fertigstellung des ersten Entwurfs), ohne auf die nach § 632a Abs. 3 BGB gesetzlich geschuldete Sicherheitsleistung des Unternehmers einzugehen, ist unwirksam, weil sie den Verbraucher von der Geltendmachung seines Rechts auf diese Sicherheitsleistung abhalten kann."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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