Zu §
OLG München, Urt. v. 09.11.2010 - 28 U 4905/08 BGH, Beschl. v. 23.08.2012 -
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
welche Rechtsfolgen es im Hinblick auf Fälligkeit und Anerkennung einer Schlussrechnung hat, wenn der AG mitgeteilt hat, die Schlussrechnung geprüft zu haben.
II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:
"1. Der AG ist mit dem Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Schlussrechnung ausgeschlossen, wenn er die Schlussrechnung tatsächlich geprüft hat.
2. Die Prüfung der Schlussrechnung führt nicht dazu, dass der Zahlungsanspruch des AN in der geprüften Höhe gegeben ist."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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