§ 377 Abs. 1 HGB

Zu § 377 Abs. 1 HGBUntersuchungs- und Rügeobliegenheit

BGH, Urt. v. 24.02.2016 - VII ZR 38/15IBR 2016, 312

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

welche Anforderungen an die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gem. § 377 Abs. 1 HGB zu stellen sind.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

"Die Anforderungen an die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit eines Käufers im Rahmen eines beiderseitigen Handelsgeschäfts sind letztlich durch eine Abwägung der Interessen des Verkäufers und des Käufers zu ermitteln. Dabei ist einerseits das Interesse des Verkäufers zu berücksichtigen, sich nicht längere Zeit nach der Ablieferung der Sache dann nur schwer feststellbaren Gewährleistungsrechten ausgesetzt zu sehen. Andererseits dürfen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Untersuchung nicht überspannt werden."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: