Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Oktober 2007 wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
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Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan "Blenzer Weg" der Antragsgegnerin. Er ist Eigentümer des mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks Blenzer Weg ...
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