Die Klägerin ist eine niederländische Betriebshaftpflichtversicherung und verlangt aus abgetretenem Recht Ersatz von materiellen und immateriellen Schäden aufgrund von Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten, die der Erstbeklagten als Bauunternehmerin und dem Zweibeklagten als Bauleiter gegenüber einem niederländischen Arbeitnehmer einer Versicherungsnehmerin der Klägerin oblagen.
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