Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 22. Januar 2019 -
Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Aufhebung der seinem Nachbarn, dem Beigeladenen, erteilten Baugenehmigung zur Errichtung einer Grenzgarage mit Dachstellplätzen.
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