Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 8. Dezember 2009 (VK VOL 33/2009) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens nach §
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 20.000 Euro
I. Die Antragsgegnerin schrieb im Juli 2009 die Wartung der Brandmeldeanlage nebst Austausch der ungefähr 2.500 vorhandenen Brandmelder im Stadthaus Deutz beschränkt nach VOB/A aus. Sie ging von einem Bauauftrag aus und hatte den Auftragswert auf 450.000 Euro geschätzt.
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