Die Berufung der Antragstellerin gegen das Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 19.09.2018, 3-
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Antragstellerin.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Streitwert wird auf 35.000,-- € festgesetzt.
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