Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 31. Januar 2022 wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Zulassungsverfahren auf 300.000 € Euro festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg.
Nach §
1. Die mit dem Zulassungsantrag geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§
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