e. »Ob ein Mangel »wesentlich« ist und deshalb zur Verweigerung der Abnahme nach § 12 Nr. 3 VOB/B berechtigt, bestimmt sich nach der Rechtspr. des BGH anhand der Art des Mangels, seines Umfangs und vor allem seiner Auswirkungen, wobei dies unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu entscheiden ist... . Der BGH [NJW 1981, 1448] hat den Beurteilungsmaßstab dem Sinn und Zweck der in § 12 Nr. 3 VOB/B getroffenen Regelung entnommen. Die Bestimmung soll einen angemessenen Ausgleich der widerstreitenden Interessen ... bewirken, wobei die für die Abwägung maßgeblichen Kriterien in der Senatsentscheidung aufgezeigt sind. ...
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|