OLG Brandenburg - Urteil vom 02.04.2009
11 U 111/07
Normen:
BGB § 631;
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, vom 26.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 322/06

Abrechnung von Abschlagszahlungen beim Bauvertrag

OLG Brandenburg, Urteil vom 02.04.2009 - Aktenzeichen 11 U 111/07

DRsp Nr. 2009/10217

Abrechnung von Abschlagszahlungen beim Bauvertrag

1. Beim VOB-Vertrag hat der Auftragnehmer durch Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung über die erhaltenen Abschlagszahlungen abzurechnen und darzulegen, dass er berechtigt ist, diese endgültig zu behalten. 2. Eine Vertragspartei eines Bauvertrages ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn die andere Partei versucht, ihren Geschäftsführer zu bestechen und ihre Mehrheitsgesellschafter zu hintergehen, um sie zu schädigen.

Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 26. April 2007 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin - Az.: 1 O 322/06 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Streitwert für das Berufungsverfahren, zugleich Wert der Beschwer der Beklagten: 1.740.000,00 €;

Normenkette:

BGB § 631;

Tatbestand: