Abrechnung von vor dem Inkrafttreten des BBauG hergestellten Teilanlagen
BVerwG, Urteil vom 22.01.1971 - Aktenzeichen IV C 60.69
DRsp Nr. 1996/26483
Abrechnung von vor dem Inkrafttreten des BBauG hergestellten Teilanlagen
1. Eine unter der Geltung des alten Rechts hergestellte Teilanlage einer bei dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes insgesamt noch nicht hergestellten Erschließungsanlage ist nur dann nach dem alten Recht abzurechnen, wenn die Kosten für ihre Herstellung bereits unter altem Recht abgespalten worden sind (Klarstellung der Rechtsprechung in BVerwG IV C 23.66 - ZMR 1968, 277 - und BVerwG IV C 30.67 - ZMR 1969, 250 -).2. Für Bauarbeiten in den Jahren 1958/59 können die Einheitssätze aus dem Jahre 1962 zugrunde gelegt werden.