OVG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 04.11.2020
8 C 11686/19.OVG
Normen:
BauGB § 172 Abs. 1; BauGB § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BauGB § 172 Abs. 1 S. 2; BauGB § 172 Abs. 3; BauGB § 173 Abs. 3; VwGO § 47 Abs. 2;

Abwägung; Abwägungsgebot; Antragsbefugnis; Bausünde; Bauvorhaben; Bebauungsplan; Beeinträchtigung; Einfügung; Einfügungsgebot; eingeschränkte Abwägung; Einzelfallplanung; Erhaltungsanforderung; Erhaltungsgebiet; Erhaltungssatzung; Erhaltungswürdigkeit; Erhaltungsziel; Ermächtigungsgrundlage; Fremdkörper; Gebietsfestlegung; Genehmigung; Genehmigungsvorbehalt; Gestaltungselement; Nachahmungspflicht; Normenkontrolle; Ortsbesichtigung; Ortsbild; Rechtsschutzinteresse; Satzung; sonstige Satzung; städtebauliche Eigenart; städtebauliche Gestalt; städtebaulicher Erhaltungsschutz; Stadtgestalt; Teilbereich; Teilgebiet; Verhinderungsplanung; Versagungsgrund; Vorhaben

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.11.2020 - Aktenzeichen 8 C 11686/19.OVG

DRsp Nr. 2022/10988

Abwägung; Abwägungsgebot; Antragsbefugnis; Bausünde; Bauvorhaben; Bebauungsplan; Beeinträchtigung; Einfügung; Einfügungsgebot; eingeschränkte Abwägung; Einzelfallplanung; Erhaltungsanforderung; Erhaltungsgebiet; Erhaltungssatzung; Erhaltungswürdigkeit; Erhaltungsziel; Ermächtigungsgrundlage; Fremdkörper; Gebietsfestlegung; Genehmigung; Genehmigungsvorbehalt; Gestaltungselement; Nachahmungspflicht; Normenkontrolle; Ortsbesichtigung; Ortsbild; Rechtsschutzinteresse; Satzung; sonstige Satzung; städtebauliche Eigenart; städtebauliche Gestalt; städtebaulicher Erhaltungsschutz; Stadtgestalt; Teilbereich; Teilgebiet; Verhinderungsplanung; Versagungsgrund; Vorhaben

1. Das Verbot der Beeinträchtigung der städtebaulichen Gestalt eines durch sonstige Satzung festgelegten Erhaltungsgebiets (§§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 BauGB) begründet keine Nachahmungspflicht, sondern verlangt nur die Vermeidung einer das prägende Erscheinungsbild der erhaltungswürdigen Umgebung störenden Bebauung.2. Es besteht keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die normative Festlegung von über die Versagungsgründe des § 172 Abs. 3 BauGB hinausgehenden Erhaltungsanforderungen in einer sonstigen Satzung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB.

Tenor