Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Wert des Streitgegenstandes für das Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf 12.500 EUR festgesetzt.
I.
Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan Nr. 32 "Baugebiet Bockwindmühle" der Antragsgegnerin, weil sie Störungen durch die ihrem Wohngrundstück gegenüberliegende Zufahrt zum Baugebiet befürchten.
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