Der Antrag wird abgelehnt.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Antragsteller wendet sich als Eigentümer eines im Nordosten an das Plangebiet angrenzenden und mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks gegen den Bebauungsplan Nr. 38 "Westlich der N. Straße - 4. Änderung" der Antragsgegnerin in der Fassung vom 14. September 2012, geändert am 29. November 2012.
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