Der am 10. Mai 2019 bekannt gemachte Bebauungsplan "W ...-Erweiterung" der Antragsgegnerin ist unwirksam.
II.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragsteller wenden sich gegen den am 10. Mai 2019 bekannt gemachten Bebauungsplan "W ... - Erweiterung" der Antragsgegnerin. Der Antragsteller zu 1 ist Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs (Schweinemast), dessen Stallungen sich auf FlNrn. ... und ... Gemarkung B ... befinden. Darüber hinaus betreibt er mit dem Antragsteller zu 2 eine Biogasanlage auf FlNr. ...
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