Abwägung der Windenergienutzung mit konkurrierenden öffentlichen Belangen in Bezug auf die verbleibenden sog. Potenzialflächen im Flächennutzungsplan; Prüfung einer planenden Gemeinde durch Gewährleistung eines hinreichenden Flächenpotenzials für eine Windenergienutzung; Abgrenzung von weichen und harten Tabuzonen durch Aufstellung von Windenergieanlagen nach städtebaulichen Vorstellungen; Darstellung von Konzentrationsflächen mit Ausschlussflächen für Windkraftanlagen in dem Teilflächennutzungsplan Windenergienutzung der Gemeinde Wustermark; Zwingende Prüfungsreihenfolge für eine Gemeinde bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplans nach Präzision der Anforderungen an die Abwägung durch das Bundesverwaltungsgericht
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.02.2011 - Aktenzeichen OVG 2 A 2.09
DRsp Nr. 2011/8524
Abwägung der Windenergienutzung mit konkurrierenden öffentlichen Belangen in Bezug auf die verbleibenden sog. Potenzialflächen im Flächennutzungsplan; Prüfung einer planenden Gemeinde durch Gewährleistung eines hinreichenden Flächenpotenzials für eine Windenergienutzung; Abgrenzung von "weichen und harten" Tabuzonen durch Aufstellung von Windenergieanlagen nach städtebaulichen Vorstellungen; Darstellung von Konzentrationsflächen mit Ausschlussflächen für Windkraftanlagen in dem Teilflächennutzungsplan "Windenergienutzung" der Gemeinde Wustermark; Zwingende Prüfungsreihenfolge für eine Gemeinde bei der Aufstellung eines Flächennutzungsplans nach Präzision der Anforderungen an die Abwägung durch das Bundesverwaltungsgericht
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