Der Antrag wird verworfen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
Der Antrag, mit dem die Antragsteller sinngemäß begehren,
den Bebauungsplan Nr.
hat keinen Erfolg. Er ist bereits unzulässig.
Die Antragsteller sind nicht antragsbefugt im Sinne von §
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