OVG Niedersachsen - Urteil vom 21.04.2010
12 LC 9/07
Normen:
BauGB § 6 Abs. 1; BauGB § 6 Abs. 5 S. 1; BauGB § 35 Abs. 1; BauGB § 35 Abs. 3 S. 3; BauGB § 214 Abs. 3 S. 2; BauGB § 214 Abs. 4; BImSchG § 5; BImSchG § 6 Abs. 1 Nr. 2; BImSchG § 9 Abs. 1;
Fundstellen:
BauR 2010, 1556
DVBl 2010, 924
DÖV 2010, 701

Abwägungsmängel i.R.e. Nichteinstufung eines Gebiets als faktisches Vogelschutzgebiet bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte; Heilung eines Flächennutzungsplanes durch Behebung des Fehlers und Wiederholung des gesamten nachfolgenden Verfahrens

OVG Niedersachsen, Urteil vom 21.04.2010 - Aktenzeichen 12 LC 9/07

DRsp Nr. 2010/9453

Abwägungsmängel i.R.e. Nichteinstufung eines Gebiets als faktisches Vogelschutzgebiet bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte; Heilung eines Flächennutzungsplanes durch Behebung des Fehlers und Wiederholung des gesamten nachfolgenden Verfahrens

1. Lässt die planende Gemeinde die Frage, ob es sich bei einer Fläche um ein faktisches Vogelschutzgebiet handelt, im Ergebnis offen, obwohl hinreichende Anhaltspunkte für eine solche Einstufung vorliegen und begründet sie alternativ, warum sie, selbst wenn es sich nicht um ein faktisches Vogelschutzgebiet handelte, diese Fläche wegen ihrer avifaunistischen Wertigkeit nicht als Vorrangfläche ausgewiesen hätte, so liegt ein zur Unwirksamkeit des Flächennutzungsplanes führender Abwägungsmangel nicht vor.2. Die Heilung eines Flächennutzungsplanes i.S.d. § 214 Abs. 4 BauGB setzt voraus, dass nicht nur der Fehler behoben, sondern das gesamte nachfolgende Verfahren wiederholt wird. Es bedarf für den Heilungserfolg daher einer (erneuten) Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB und deren Bekanntmachung nach § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB.

Normenkette:

BauGB § 6 Abs. 1; BauGB § 6 Abs. 5 S. 1; BauGB § 35 Abs. 1; BauGB § 35 Abs. 3 S. 3; BauGB § 214 Abs. 3 S. 2; BauGB § 214 Abs. 4; BImSchG § 5; BImSchG § 6 Abs. 1 Nr. 2; BImSchG § 9 Abs. 1;

Tatbestand

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