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Die Klägerin ist eine Gemeinde im Landkreis Rosenheim. Sie wendet sich gegen die Fortsetzung von ihr Gemeindegebiet betreffenden Vorplanungen der Beklagten.
Die Vorplanungen beziehen sich auf eine Erweiterung des Schienenweges von München über Rosenheim hin zur deutsch-österreichischen Grenze von derzeit zwei auf vier Gleise ("Brenner-Nordzulauf"), die im Zusammenhang mit dem Kernnetzkorridor Skandinavien - Mittelmeer des Transeuropäischen Verkehrsnetzes und dem Bau des Brenner-Basistunnels zwischen Österreich und Italien steht.
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