VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 08.08.2018
A 11 S 1753/18
Normen:
AsylG § 3e; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1-3; AsylG § 78 Abs. 4 S. 4; EMRK Art. 3; AufenthG § 60 Abs. 5;
Fundstellen:
ZAR 2019, 206
Vorinstanzen:
VG Karlsruhe, vom 18.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 664/17

Abweichung bzgl. allgemeiner Tatsachenfeststellungen einer zu einem nationalen Abschiebungsverbot ergangenen Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts von einer Tatsachenfeststellung des Rechtsmittelgerichts zur Frage des internen Schutzes; Feststellung durch das Rechtsmittelgericht für die Situation am vermeintlichen Schutzort hinsichtlich Verletzung des Art. 3 EMRK durch Rückführung dorthin aufgrund der allgemeinen Lebensumstände

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.08.2018 - Aktenzeichen A 11 S 1753/18

DRsp Nr. 2018/12145

Abweichung bzgl. allgemeiner Tatsachenfeststellungen einer zu einem nationalen Abschiebungsverbot ergangenen Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts von einer Tatsachenfeststellung des Rechtsmittelgerichts zur Frage des internen Schutzes; Feststellung durch das Rechtsmittelgericht für die Situation am vermeintlichen Schutzort hinsichtlich Verletzung des Art. 3 EMRK durch Rückführung dorthin aufgrund der allgemeinen Lebensumstände

Eine entscheidungserhebliche Abweichung hinsichtlich allgemeiner Tatsachenfeststellungen im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG einer zu einem nationalen Abschiebungsverbot ergangenen Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts von einer Tatsachenfeststellung des Rechtsmittelgerichts zur Frage des internen Schutzes im Sinne des § 3e AsylG kommt nur in Betracht, wenn das Rechtsmittelgericht für die Situation am vermeintlichen Schutzort bereits festgestellt hat, dass eine Rückführung dorthin aufgrund der allgemeinen Lebensumstände die Verletzung von Art. 3 EMRK zur Folge hätte.

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. Juni 2018 - A 2 K 664/17 - wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des - gerichtskostenfreien - Zulassungsverfahrens.

Normenkette:

AsylG § 3e; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1-3; AsylG § 78 Abs. 4 S. 4; EMRK Art. 3; AufenthG § 60 Abs. 5;

Gründe