OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 27.02.2023
29 U 117/20
Normen:
BGB § 631 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 05.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 31 O 150/16

Abweisung der Klage auf Vergütung von Stundenlohnarbeiten mangels Nachweises der BeauftragungAnspruch des Unternehmers auf Vergütung der Erstellung einer Bestandsdokumentation nach VDE 0833

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.02.2023 - Aktenzeichen 29 U 117/20

DRsp Nr. 2023/8868

Abweisung der Klage auf Vergütung von Stundenlohnarbeiten mangels Nachweises der Beauftragung Anspruch des Unternehmers auf Vergütung der Erstellung einer Bestandsdokumentation nach VDE 0833

Dem Unternehmer steht kein Anspruch auf Vergütung des Aufwandes für die Erstellung einer Bestandsdokumentation nach VDE 0833 zu, wenn diese Arbeiten nach dem Leistungsverzeichnis nicht gesondert zu vergüten, sondern in die Einheitspreise einzurechnen waren.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 5.5.2020 (Az.: 2-31 O 150/16) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.

Das angefochtene Urteil und das vorliegende Urteil sind jeweils ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streit für das Berufungsverfahren wird auf 9.594,38 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 631 Abs. 1;

Gründe

I.

Von der Darstellung des Tatbestands wird abgesehen, §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 ZPO.

II.

Die Berufung ist zulässig, insbesondere an sich statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegt worden.