Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 5.5.2020 (Az.: 2-
Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.
Das angefochtene Urteil und das vorliegende Urteil sind jeweils ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streit für das Berufungsverfahren wird auf 9.594,38 € festgesetzt.
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