OLG Bremen - Urteil vom 30.12.2010
1 U 51/08
Normen:
VOB/B § 1 Nr. 2;
Fundstellen:
IBR 2012, 314
UBB 2012, 16
BauR 2012, 1286
IBR 2012, 322
FStBay 2012, 679
BauSV 2012, 80
BauSV 2012, 79
IBR 2012, 384
Vorinstanzen:
LG Bremen, vom 11.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 545/01

Abzug wegen einer nicht erbrachten Ausführungsplanung bei einer Pauschalpreisabrede in einem Architektenvertrag; Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung als Voraussetzung für die Minderung wegen eines Mangels der Architektenleistung; Abstellen auf die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis zur Ermittlung des Inhalts der Baubeschreibung

OLG Bremen, Urteil vom 30.12.2010 - Aktenzeichen 1 U 51/08

DRsp Nr. 2013/12973

Abzug wegen einer nicht erbrachten Ausführungsplanung bei einer Pauschalpreisabrede in einem Architektenvertrag; Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung als Voraussetzung für die Minderung wegen eines Mangels der Architektenleistung; Abstellen auf die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis zur Ermittlung des Inhalts der Baubeschreibung

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bremen - 3. Kammer für Handelssachen - vom 11.07.2008 wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das genannte Urteil hinsichtlich der Widerklage teilweise abgeändert:

Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagten 28.507,88 DM (14.575,84 EUR) nebst 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.01.2002 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz haben die Klägerin zu 23% und die Beklagte zu 77% zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu 21% und die Beklagte zu 79% zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Seite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VOB/B § 1 Nr. 2;

Gründe

I.

1. 2. 1. 2.