Der Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 5. Kammer - vom 28.09.2016 zuzulassen, wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5000,00 Euro festgesetzt.
I. Die Klägerin wendet sich gegen die Änderung von Auflagen zu der gaststättenrechtlichen Erlaubnis für den Diskothekenbetrieb "..." der Beigeladenen.
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