Auf die Rechtsbeschwerde des Beklagten wird der Beschluss des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28. Mai 2020 aufgehoben.
Dem Beklagten wird gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung gegen den Beschluss des Landgerichts Duisburg vom 28. November 2019 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Wert: 11.460 €
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