OVG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 29.11.2022
2 A 10864/22.OVG
Normen:
LBG § 37; LBG § 37 Abs. 1; LBG § 37 Abs. 1 S. 4; VwGO § 55d; VwGO § 55d S. 1; VwGO § 55d S. 3; VwGO § 55d S. 4;
Vorinstanzen:
VG Trier, vom 16.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 1500/22

Altersgrenze; Beamtenrecht; Beamter; beA-Postfach; Ersatzeinreichung; Glaubhaftmachung; Landesbeamter; Lehrer; Lehrkraft; Schuldienst; Schuljahr; Schulverwaltung; Screenshots; Statusamt; technische Störung

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.11.2022 - Aktenzeichen 2 A 10864/22.OVG

DRsp Nr. 2023/457

Altersgrenze; Beamtenrecht; Beamter; beA-Postfach; Ersatzeinreichung; Glaubhaftmachung; Landesbeamter; Lehrer; Lehrkraft; Schuldienst; Schuljahr; Schulverwaltung; Screenshots; Statusamt; technische Störung

1. Zu den Anforderungen an die unverzügliche Glaubhaftmachung der vorübergehenden technisch bedingten Unmöglichkeit der Übermittlung im Sinne von § 55d Satz 4 VwGO.2. Lehrkräfte im Sinne von § 37 Abs. 1 Satz 4 LBG sind allein solche Lehrer, die nach dem übertragenen Amt im konkret-funktionellen Sinne dem Schuldienst zugeordnet sind. Für Lehrer, die in vollem Umfang an die Schulverwaltung abgeordnet oder versetzt sind, gilt daher nicht die nach dieser Bestimmung festgelegte (vorgezogene) Altersgrenze.

Tenor

Der Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 16. August 2022 zuzulassen, wird abgelehnt.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens zu tragen.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 33.373,62 € festgesetzt.

Normenkette:

LBG § 37; LBG § 37 Abs. 1; LBG § 37 Abs. 1 S. 4; VwGO § 55d; VwGO § 55d S. 1; VwGO § 55d S. 3; VwGO § 55d S. 4;

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist zulässig (I.), aber unbegründet, da keiner der von der Klägerin geltend gemachten Zulassungsgründe (§ 124 Abs. 2 Nrn. 1 bis 4 - -) vorliegt bzw. ordnungsgemäß gerügt worden ist (II.).